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Aufgrund des Landesgesetzes Nr. 31.12/712466 vom 14.12.2009 müssen alle Hunde die älter als 3 Monate sind, innerhalb 31. März gegen Tollwut geimpft werden.Die Impfung kann aufgeschoben werden bei Welpen die jünger als 3 Monate sind und bei trächtigen Tieren.Die Besitzer von Hunden, die beabsichtigen, der Pflichtimpfung des eigenen Tieres über den tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes nachzukommen, müssen zum bekannt gegebenen Zeitpunkt für die Impfung am angeführten Ort erscheinen.Alle Hunde müssen bei den Sammelstellen das Büchlein haben, einen Maulkorb tragen, angeleint sein und von einer geeigneten Person geführt sowie selbst gehalten werden. Die Kosten für die Impfung gegen die Tollwut betragen € 5,00.Ist ein Hund noch nicht mit Mikrochip gekennzeichnet, kann dies vor Ort auf Kosten des Besitzer durchgeführt werden.Es wird daran erinnert, dass es jedem Hundebesitzer frei steht, sich zur Impfung gegen die Tollwut an seinen Vertrauenstierarzt zu wenden.
Termin und Ort für die Impfung:St. Vigil: Feuerwehrhalle am Dienstag 09.02.2010 von 09.30 Uhr bis 11.30 UhrWelschellen: Feuerwehrhalle am Mittwoch 10.02.2010 von 08.30 Uhr bis 10.00 UhrEnneberg: Feuerwehrhalle am Donnerstag 11.02.2010 von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr
25.01.2010
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